Unsere Beitragsordnung – Gemeinsam stark durch Solidarität
Ein Verein lebt vom Miteinander – und auch vom Mitmachen. Damit „Wir für Uetze“ seine vielfältigen Projekte umsetzen und neue Ideen in der Gemeinde anstoßen kann, sind wir auf die Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Mit Deinem Mitgliedsbeitrag leistest Du einen wichtigen Beitrag für unsere gemeinsame Sache – sei es für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit oder konkrete Verbesserungen im Gemeindeleben.
Unsere Beitragsordnung sorgt für Transparenz und Fairness – sie zeigt auf, wie sich die Mitgliedsbeiträge gestalten und wie sie sinnvoll eingesetzt werden. Ob Einzelperson, Familie oder Unternehmen – jede Mitgliedschaft zählt und stärkt unser Netzwerk.
Hier findest Du alle Informationen auf einen Blick:
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder / sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 21.05.2024.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 5 Euro zu zahlen.
Mitglieder unter 18 Jahren / Studenten / Leistungsempfänger zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 30 Euro.
Firmen und Vereine zahlen 10 Euro pro Monat
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge werden mittels Lastschriftverfahren jeweils hälftig zum 02.Januar und 02.Juli des laufenden Jahres eingezogen.
Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Hannover geführt,
IBAN: DE46 2519 0001 0428 4208 00, BIC: VOHA DE2HXXX
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung erhoben.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 0 Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Ein Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.10.2024 in Kraft.
Michael Kropp: 1. Vorsitzender
Michael Verhoeven: 2. Vorsitzender
Oliver Raschpichler: Schatzmeister